Zahlungsverkehr

 

Überweisung

Scheck

 

Bei der Zahlung durch eine Banküberweisung muss gewährleistet sein,

das der Empfänger wie auch der Auftraggeber ein Giro-Konto haben.

Um den Zahlungsverkehr zu erleichtern, gibt es Überweisungsvordrucke.

Sie bestehen aus drei Teilen:

Blatt 1: ist der Überweisungsauftrag an die Bank oder Sparkasse und verbleibt dort.

Blatt 2: ist die Durchschrift für den Kontoinhaber und dient ihm als Zahlungsbeleg.

Blatt 3: ist die Gutschriftanzeige für den Empfänger

Dieses Formular ist in acht Zeilen aufgeteilt:

 

Zeile 1

Empfänger: Name, Vorname / Firma

BOMAG AG

Zeile 2

Konto-Nummer des Empfängers

391 601 23

Bankleitzahl

560 914 00

Zeile 3

bei Kreditinstitut

Sparkasse Mainz

Zeile 4

DM oder Euro

DM

Betrag

3.475,20

Zeile 5

Kunden-Referenznummer (nur für Empfänger)

Kunden-Nummer: 236 541 8

Zeile 6

noch Verwendungszweck (nur für Empfänger)

Rechnung Nummer 258 74 AX vom 12.02. 2001

abzgl. 3% Skonto

Zeile 7

Kontoinhaber: Name, Vorname / Firma

Schottel AG

Zeile 8

Konto-Nummer des Kontoinhabers

789 159 132 025

Zeile 9

Datum und Unterschrift

15.02. 2001

 

Die Zeilen 1 bis 3 betreffen also den Empfänger.

Die Zeilen 5 und 6 sind nur für die Buchhalter der beiden Betriebe bestimmt.

Die Zeilen 7 und 8 beteffen den Absender.

 

Achtung:

Zahlen (Konto-Nummer, Bankleitzahl, usw) werden im Dreierschritt geschrieben,

wobei man immer links anfängt zu zählen.

 

15 445 873 247 >>> FALSCH 154 458 732 47 >>> RICHTIG

 

 

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Bei der Zahlung mit einem Scheck weiss der Empfänger nie, ob das Guthaben des Ausstellers

zur Zahlung ausreicht. Deshalb werden Schecks nur mit Vorbehalt angenommen.

Durch den Scheck mit Scheckkarte wurde diese Unsicherheit beseitigt.

 

Die Bank übernimmt die Verpflichtung jeden Scheck bis zu 300,-- DM einzulösen.

Aus diesem Grund werden Schecks nie höher als 300,-- DM ausgestellt.

 

Scheck und Scheckkarte dürfen nicht zusammen aufbewahrt werden.

Schecks sind gebührenpflichtig (ca. 5,-- DM pro Scheck) im Gegensatz zu Frankreich.

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