Unternehmensformen
Kapitalbedarf
Das Geschäft soll erweitert werden, aber die nötigen Gelder fehlen. Es wird ein Teilhaber
gesucht, der das erforderliche Kapital mitbringt. An die Stelle eines Geldgebers können auch
mehrere Teilhaber oder viele Gesellschafter (Aktionäre) treten.
Bedarf an Arbeitskräften
Es fehlt ein geeigneter Fachmann (Kaufmann oder Techniker), der über die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Verteilung des Risikos
Das Risiko der Geschäftsführung soll geteilt werden. Die Teilhaber können entweder mit dem
ganzen Vermögen haften (Vollhafter) oder nur mit ihrem Anteil (Teilhafter).
Unternehmensformen
Die Unternehmen unterscheiden sich durch die Anzahl dre beteiligten Personen, ihre Mitarbeit,
durch die Finanzierung, die Gewinnverteilung, die Haftung und durch die Rechtsform.
Die Unternehmen können als Einzel- oder Gesellschaftsunternehmen geführt werden. Steht die
persönliche Mitarbeit und Haftung im Vordergrund, spricht man von "Personengesellschaften".
Haften die Gesellschafter dagegen nur mit ihrer Kapitaleinlage und wirken sie bei der
Geschäftsführung nur durch gewählte Vertreter, z.B. Vorstand, Aufsichtsrat u.a. mit, so
nennt man die Gesellschaft "Kapitalgesellschaft". Ferner unterscheidet man Gesellschaften des
privaten und des öffentichen Rechtes.
Übersicht über die Unternehmensformen
Einzel-unternehmen |
Stille Gesellschaft |
Offene Handels- gesellschaft |
Kommandit- gesellschaft |
Aktien- gesellschaft |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
GmbH & Co. KG |
Genossenschaft |
|
Gründung |
Persönliche und rechtliche Voraussetzungen müssen sein |
Stiller Gesellschafter wird aufgenommen |
Mindestens zwei Gesellschafter |
Mindestens zwei Gesellschafter (Ein Voll- und ein Teilhafter) |
Mindestens fünf Personen. Gründungskapital mindestens 100.000 DM |
Mindestens zwei Personen. Stammkapital mindestens 20.000 DM |
GmbH und mindestens ein weiterer Gesellschafter |
Mindestens sieben Personen |
Finanzierung |
Aus eigenen Mitteln, Fremdmittel in geringem Umfang |
Gesellschafter mit Geldeinlage |
Durch Gesellschafter |
Durch Gesellschafter |
Durch Aktionäre (Aktienausgabe) |
Durch Gesellschafter (Gesellschaftsan-teil) |
Durch Einlagen der GmbH und des (der) Kommanditisten |
Durch "Genossen" (Geschäftsanteil) |
Mitarbeit |
Selbständiger Unternehmer |
Gesellschafter ist von der Mitarbeit ausgeschlossen |
Alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit verprlichtet |
Teilhafter sind von der Mitarbeit ausgeschlossen. Es handelt der Vollhafter |
Aktionär ist von der Mitarbeit ausgeschlossen. Es handelt der Vorstand und Aufsichtsrat. |
Gesellschafter ist von der Mitarbeit ausgeschlossen. Es handelt der Geschäftsführer |
Es handelt der Geschäftsführer |
Es handelt der Vorstand |
Haftung |
Allein und unbeschränkt (Geschäfts- und Privatvermögen) |
Inhaber haftet unbeschränkt, Gesellschafter mit seiner Geldeinlage |
Alle Gesellschafter haften unbeschränkt |
Vollhafter (Komplementär) haftet unbeschränkt; Teilhafter (Kommanditist) mit dem Geschäftsanteil |
Aktionär haftet nur mit dem Nennwert der Aktie |
Mit dem Geschäftsanteil |
GmbH ist Vollhafter, Kommanditisten sind Teilhafter. Keine Haftung mit dem Privat- vermögen |
Mit dem Geschäftsanteil |
Gewinn- verteilung |
allein |
Nach Vertrag |
Ohne Vereinbarung - 4% Zins auf den Kapitalanteil, der Rest nach "Köpfen" |
nach Vertrag Berücksichtigung von Einlage und Mitarbeit |
Dividende |
Nach Geschäftsanteil |
Nach Vertrag |
Nach Geschäftsanteil |
Verlust- beteiligung |
allein |
Nach Vertrag |
Gleichmässig auf alle Gesellschafter |
In angemessenem Verhältnis |
Keine. Bei Konkurs evtl. Verlust des Aktienanteils |
Nach Geschäftsanteil |
Nach Vertrag |
Nach Geschäftsanteil |