Unternehmensformen

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Kapitalbedarf

Das Geschäft soll erweitert werden, aber die nötigen Gelder fehlen. Es wird ein Teilhaber

gesucht, der das erforderliche Kapital mitbringt. An die Stelle eines Geldgebers können auch

mehrere Teilhaber oder viele Gesellschafter (Aktionäre) treten.

Bedarf an Arbeitskräften

Es fehlt ein geeigneter Fachmann (Kaufmann oder Techniker), der über die erforderlichen

Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Verteilung des Risikos

Das Risiko der Geschäftsführung soll geteilt werden. Die Teilhaber können entweder mit dem

ganzen Vermögen haften (Vollhafter) oder nur mit ihrem Anteil (Teilhafter).

 

Unternehmensformen

Die Unternehmen unterscheiden sich durch die Anzahl dre beteiligten Personen, ihre Mitarbeit,

durch die Finanzierung, die Gewinnverteilung, die Haftung und durch die Rechtsform.

Die Unternehmen können als Einzel- oder Gesellschaftsunternehmen geführt werden. Steht die

persönliche Mitarbeit und Haftung im Vordergrund, spricht man von "Personengesellschaften".

Haften die Gesellschafter dagegen nur mit ihrer Kapitaleinlage und wirken sie bei der

Geschäftsführung nur durch gewählte Vertreter, z.B. Vorstand, Aufsichtsrat u.a. mit, so

nennt man die Gesellschaft "Kapitalgesellschaft". Ferner unterscheidet man Gesellschaften des

privaten und des öffentichen Rechtes.

 

Übersicht über die Unternehmensformen

 

Einzel-unternehmen

Stille

Gesellschaft

Offene Handels-

gesellschaft

Kommandit-

gesellschaft

Aktien-

gesellschaft

Gesellschaft mit

beschränkter

Haftung

GmbH & Co. KG

Genossenschaft

Gründung

Persönliche und rechtliche Voraussetzungen müssen sein

Stiller Gesellschafter wird aufgenommen

Mindestens zwei Gesellschafter

Mindestens zwei Gesellschafter (Ein Voll- und ein Teilhafter)

Mindestens fünf Personen. Gründungskapital mindestens

100.000 DM

Mindestens zwei Personen. Stammkapital mindestens 20.000 DM

GmbH und mindestens ein weiterer Gesellschafter

Mindestens sieben Personen

Finanzierung

Aus eigenen Mitteln, Fremdmittel in geringem Umfang

Gesellschafter mit Geldeinlage

Durch Gesellschafter

Durch Gesellschafter

Durch Aktionäre (Aktienausgabe)

Durch Gesellschafter (Gesellschaftsan-teil)

Durch Einlagen der GmbH und des (der) Kommanditisten

Durch "Genossen" (Geschäftsanteil)

Mitarbeit

Selbständiger Unternehmer

Gesellschafter ist von der Mitarbeit

ausgeschlossen

Alle Gesellschafter sind zur Mitarbeit verprlichtet

Teilhafter sind von der Mitarbeit ausgeschlossen. Es handelt der Vollhafter

Aktionär ist von der Mitarbeit ausgeschlossen. Es handelt der Vorstand und Aufsichtsrat.

Gesellschafter ist von der Mitarbeit ausgeschlossen. Es handelt der Geschäftsführer

Es handelt der Geschäftsführer

Es handelt der Vorstand

Haftung

Allein und unbeschränkt (Geschäfts- und Privatvermögen)

Inhaber haftet unbeschränkt, Gesellschafter mit seiner Geldeinlage

Alle Gesellschafter haften unbeschränkt

Vollhafter (Komplementär) haftet unbeschränkt; Teilhafter (Kommanditist) mit dem Geschäftsanteil

Aktionär haftet nur mit dem Nennwert der Aktie

Mit dem Geschäftsanteil

GmbH ist Vollhafter, Kommanditisten sind Teilhafter. Keine Haftung mit dem Privat-

vermögen

Mit dem Geschäftsanteil

Gewinn-

verteilung

allein

Nach Vertrag

Ohne Vereinbarung - 4% Zins auf den Kapitalanteil, der Rest nach "Köpfen"

nach Vertrag Berücksichtigung von Einlage und Mitarbeit

Dividende

Nach Geschäftsanteil

Nach Vertrag

Nach Geschäftsanteil

Verlust-

beteiligung

allein

Nach Vertrag

Gleichmässig auf alle Gesellschafter

In angemessenem Verhältnis

Keine. Bei Konkurs evtl. Verlust des Aktienanteils

Nach Geschäftsanteil

Nach Vertrag

Nach Geschäftsanteil

 

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